Mit dem Beginn des neuen Jahres 2018 wollten wir „Das interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung“ uns weiter unserer
deutschen Gesellschaft öffnen und das Programm den Bedürfnissen der in Deutschland lebenden Muslimen angleichen, um damit ihre Integration voranzubringen und ihr Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland zu stärken.
Aufgrund dessen kam die Idee auf, das Programm im ersten Monat des Jahres unter dem Motto: „Monat des Migranten“ stattfinden zu lassen. Nachdem wir die letzten Jahre damit verbracht hatten, die deutsche Lebensweise zu erläutern und die Unterschiede zwischen den Kulturen zu erklären, als auch das Bildungssystem und seine Perspektiven zu erläutern, wollten wir dieses Jahr die Arbeitswelt näher beleuchten.
Hierzu hatten wir im Monat Januar folgende Aktivitäten angeboten: Die erste Aktivität geschah in Kooperation mit dem syrischen Studenten- und Akademikerbund und fand unter dem Motto „Ich werde ein Arbeitsvertrag unterzeichen, was muss ich wissen“ statt (27.01.2018). Hierbei referierte Dr. Adnan Al-Halbouni über die Wichtigkeit der Arbeit und deren Stellenwert im Bezug auf den gesellschaftlichen Fortschritt und seine Erhaltung. Danach referierte er im Detail über die Inhalte eines Arbeitsvertrags und welche Pflichten und Rechte an diesem gekoppelt sind.
Unter anderem ging es um steuerrechtliche Themen und Versicherungen. Abschließend warnte er vor Schwarzarbeit oder Betrug gegenüber dem Staat, in all seinen Formen. Dabei untermauerte er seine Aussagen mit den islamischen Tugenden, wie Ehrlichkeit, Loyalität und Hingabe. Die zweite Aktivität geschah in Kooperation mit dem „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ und war speziell an die Frauen gerichtet. Das Thema dieser Veranstaltung war: „Ich trage ein Kopftuch, und arbeite“.
Diese Aktivität fand im Zusammenhang mit dem Mawada- Frauentreff statt, welcher seid mehreren Jahren am letzten Mittwoch jedes Monats stattfindet (31.01.2018). Zu Gast war die Sozialpädagogiin Isham Mohammad. Sie referierte über die Stolpersteine, welche die verschleierte muslimische Frau bei der Arbeitssuche oder während der Arbeit im Wege stehen und wie sie ihnen
ausweichen kann. Des Weiteren hat sie erklärt, dass der Frau nicht verboten werden kann, ihr Kopftuch während der Arbeit zu tragen und sie bezog sich hierbei auf die deutsche Verfassung, welche unter anderem das Recht auf Religionsfreiheit und -ausübung unterstützt.
Abschließend appellierte sie an die Frau, die Hoffnung bei Absagen in bestimmten Arbeitsbereichen, nicht zu verlieren und verwies auf mögliche Lösungswege, wie Anlaufstellen für Antidiskriminierung.
Insgesamt war es ein sehr gelungener Monat mit nützlichen Veranstaltungen und Abendprogrammen, die auch zukünftig monatlich stattfinden werden. Wir bedanken uns bei allen Referenten sowie Organisatoren, die das Aufstellen dieser Programme ermöglicht haben.